Zuzug / Wegzug

Die Devise "Der Kunde ist König" ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle versuchen, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen.

Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind:

  1. Jeder Zu- und Wegzug ist persönlich auf der Einwohnerkontrolle zu melden. Eine Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, die Wegzugsmeldung muss spätestens am letzten Wohntag in der Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle bekannt gegeben werden. 
  2. Zuzüger haben den Heimatschein, das Familienbüchlein und Kopien der AHV-Ausweise, Wegzüger die Niederlassungsbewilligung abzugeben bzw. vorzuweisen.
  3. Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder.
  4. Militär- und Zivilschutzpflichtige (gilt auch für Nichtdiensttaugliche) müssen sich beim Sektionschef an- bzw. abmelden.
  5. Wochenaufenthalter sind verpflichtet, einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern. Sobald die Voraussetzungen zur Beibehaltung des auswärtigen Wohnsitzes wegfallen, ist anstelle des Heimatausweises der Heimatschein zu hinterlegen.

Wir möchten insbesondere die Wohnungs- und Zimmervermieter bitten, die Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen.

Für Ihre Mitarbeit danken wir bestens.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Einwohnerkontrolle jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innert 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Niedermuhlern anmelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Zusicherung zur Arbeitsbewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag Wohnung
  • Auländerausweis (falls schon vorhanden)

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Weiterführende Dokumente

    © Einwohnergemeinde Niedermuhlern · Dorf 3a · 3087 Niedermuhlern
    Tel: 031 819 52 42 · E-Mail: gemeinde@dont-want-spam.niedermuhlern.ch