Testamente / Todesfall

Testamente

Testamente und letztwillige Verfügungen können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Niedermuhlern deponiert werden. Eine Rückgabe erfolgt nur an den Testaten oder eine durch ihn bevollmächtigte Person. Es wird eine einmalige Gebühr von CHF 30.00 erhoben.

Bei einem Todesfal prüft die Gemeindeverwaltung ob ein Testament hinterlegt ist. Ist dies der Fall, wird es in gesetzlicher Weise durch das zuständige Organ oder den beauftragten Notar eröffnet.

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Todesfall

Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Beim Aufenthalt in einem Heim oder Spital erfolgt dies durch den Heim- oder Spitalarzt.

Informieren Sie ein Bestattungsdienst ihrer Wahl. Er wird die weiteren Arbeiten übernehmen. Wenn Sie die Formalitäten selber erledigen möchten, benötigen Sie keinen Bestattungsdienst. Folgende Aufgaben sind zu erledigen:

  • Einreichen der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und des allfällig vorhandenen Familienbüchleins oder des Familienausweises beim Zivilstandsamt Kreis Bern (za.mittelland@dont-want-spam.pom.be.ch), Laupenstrasse 18 A, 3008 Bern, 031 635 42 00. Das Zivilstandsamt stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles aus.
  • Kontaktaufnahme mit der Friedhofsverwaltung betreffend der Aufbahrung, der Art und der Organisation der Bestattung.
  • Wird eine kirchliche Bestattung gewünscht, nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Kirchgemeinde auf.

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Siegelung

Die Gemeinde ist zur Aufnahme eines Siegelungsprotokolles verpflichtet. Bitte melden Sie uns den Todesfall so rasch als möglich. Die Gemeindeverwaltung informiert die Siegelungbeamtin, Frau Marlise Beyeler, Dorf 9A, Niedermuhlern. Diese wird sich zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

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© Einwohnergemeinde Niedermuhlern · Dorf 3a · 3087 Niedermuhlern
Tel: 031 819 52 42 · E-Mail: gemeinde@dont-want-spam.niedermuhlern.ch