Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Berner Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt, jeweils im Frühling für die Genehmigung der Rechnung und im Winter für die Genehmigung des Voranschlages. Im Bedarfsfall kann auch eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen werden.

Aufgaben:

  • Wahlen Gemeindepräsident, Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission, ständige Kommissionen, Gemeindeschreiber und Finanzverwalter
  • Behandlung von Initiativen
  • Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
  • Schulen errichten und aufheben
  • Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte

Kompetenzen:

  • Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben von mehr als CHF 35'000.00 bei einmaligen und bei wiederkehrenden Ausgaben
  • Bürgschaftsverpflichtungen und Anlagen in Immobilien über CHF 35'000.00 im Einzelfall
  • Rechtsgeschäfte über Grundeigentum über CHF 35'000.00 im Einzelfall
  • Finanzielle Beteiligungen über CHF 35'000.00 im Einzelfall
  • Eventualverbindlichkeiten über CHF 35'000.00 im Einzelfall
      

Protokolle

Nächste Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat hat entschieden, die nächste Gemeindeversammlung auf
Freitag, 01.12.2023, 20.00 Uhr
in der Turnhalle Niedermuhlern festzulegen. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

DER GEMEINDERAT

Informationsblatt zur Gemeindeversammlung

© Einwohnergemeinde Niedermuhlern · Dorf 3a · 3087 Niedermuhlern
Tel: 031 819 52 42 · E-Mail: gemeinde@dont-want-spam.niedermuhlern.ch